Familienrecht

Das Fa­mi­li­en­recht ist ein wei­tes Feld.

Ich bin ver­sier­te Schei­dungs­an­wäl­tin.

Ich küm­me­re mich um Ehe­gat­ten, die von Tren­nung und Schei­dung be­trof­fen sind.

Kom­men Sie mög­lichst früh­zei­tig zu ei­nem er­sten Be­ra­tungs­ge­spräch zu mir.

Wir be­spre­chen aus­führ­lich Ih­re per­sön­li­che Si­tua­ti­on und Ih­re Sor­gen und Pro­ble­me. Sie er­hal­ten ei­nen um­fas­sen­den Über­blick über die Tren­nungs- und Schei­dungs­fol­gen und ich er­klä­re Ih­nen die recht­li­chen Grund­la­gen und Zu­sam­men­hän­ge ver­ständ­lich und um­fas­send. Ich neh­me Ih­nen Ih­re Sor­gen ab und erläutere Ih­nen, wie die Pro­ble­me ge­löst wer­den.

Durch die Tren­nungs­zeit und das Schei­dungs­ver­fah­ren füh­re ich Sie bis al­les gut ge­re­gelt und voll­stän­dig ab­ge­schlos­sen ist. Ich bin im­mer auf und an Ih­rer Sei­te und set­ze mich für Ih­re In­ter­es­sen mit ho­her Kom­pe­tenz und Durchsetzungskraft ein.

 

Tren­nung und Schei­dung sind Le­bens­pha­sen, die für Sie und Ih­re Fa­mi­lie zu großen per­sön­li­chen und fi­nan­ziel­len Ver­än­de­run­gen füh­ren.

Bei Un­ter­halts­an­sprü­chen, bei der Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung und bei den Ren­ten- oder Pen­si­ons­an­sprü­chen geht es um Ihre wirt­schaft­li­chen Grund­la­gen für die Zu­kunft! Dies auch, wenn Tren­nung und Schei­dung ein­ver­nehm­lich er­folgen. An­walt­li­che Be­ra­tung und Ver­tre­tung be­deu­tet nicht „Streit“, son­dern Si­cher­heit und Schutz, denn häu­fig be­ste­hen ganz er­heb­li­che recht­li­che Miss­ver­ständ­nis­se und Fehl­vor­stel­lun­gen.

Ich möch­te, dass Sie ge­nau Be­scheid wis­sen, was Ih­nen zu­steht oder was Sie lei­sten müs­sen, wor­auf Sie im Ein­zel­nen ver­zich­ten, was Sie im Ge­gen­zug erhalten und was Ih­nen an Be­la­stun­gen er­spart bleibt, wenn Sie ei­ner güt­li­chen Ver­ein­ba­rung, ei­nem Ehe­ver­trag oder ei­ner Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung zu­stim­men. Bit­te kom­men Sie vor ei­ner ver­bind­li­chen Einigung und ins­be­son­de­re vor ei­ner no­ta­ri­el­len Be­ur­kun­dung zu mir, da­mit ich die Re­ge­lun­gen prü­fen und Sie be­ra­ten kann. Nach einer Be­ur­kun­dung lässt sich kaum noch et­was korrigieren.

 

Bei Tren­nung und Schei­dung ist vie­les zu be­den­ken und zu regeln:

Bei wel­chem El­tern­teil blei­ben die min­der­jäh­ri­gen Kin­der und wie wird das Um­gangs­recht des an­de­ren El­tern­teils ge­re­gelt? Kommt ein Wechselmodell­ in Be­tracht, so dass die Kin­der abwech­selnd in bei­den Haus­hal­ten le­ben? Wel­che Re­ge­lun­gen zur el­ter­li­chen Sor­ge sind mög­lich?

Es müs­sen zwei Haus­hal­te fi­nan­ziert wer­den. Wel­cher Ehe­gat­te bleibt in der Ehe­woh­nung? Muss sie gekündigt bzw. ver­kauft wer­den und wenn ja, wann? Die Haus­halts­ge­gen­stän­de sind hälftig zu tei­len. Was macht man, wenn es ein­ver­nehm­lich nicht klappt?

In wel­cher Hö­he be­rech­nen sich Kin­de­sun­ter­halt­, Tren­nungs­un­ter­halt und nach­ehe­licher Unterhalt? Wie kön­nen Unterhaltsansprüche durchge­setzt bzw. ganz oder teilweise ab­ge­wehrt wer­den?

Was be­deu­tet Zu­ge­winn­ge­mein­schaft ei­gent­lich und wie be­rech­net sich der Zu­ge­winn­aus­gleich? Wie wird das Mit­ei­gen­tum an Immobilien und an­de­ren Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den aus­ein­an­der­ge­setzt? Wie re­gelt man die Be­gleichung von ge­mein­schaft­li­chen Schul­den?

Wie funktioniert der Aus­gleich der in der Ehe­zeit er­wor­be­nen ge­setz­li­chen, be­trieb­li­chen und pri­va­ten Ren­ten­an­sprü­che und kann man von dem ge­setz­li­chen Ver­sor­gungs­aus­gleich ab­wei­chen, ihn ganz aus­schlie­ßen oder abän­dernde Ver­ein­ba­run­gen da­zu treffen?

Das Ge­dan­ken­ka­rus­sell kann kräf­tig Fahrt auf­neh­men. Ne­ben al­len an­de­ren An­for­de­run­gen an Sie durch Be­rufs­tä­tig­keit und Familie können Sor­gen und Äng­ste über­hand neh­men. Das muss nicht sein! Las­sen Sie sich von mir be­ra­ten und ver­tre­ten, da­mit Sie Kraf­t und Zuversicht ge­win­nen und zur Ru­he kom­men kön­nen, weil al­les in gu­ten Hän­den ist.

 

Die mit der Ehe und der Fa­mi­lien­grün­dung zu­sam­men­hän­gen­den­ Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Ver­pflich­tun­gen wäh­rend der Ehe und im Fall von Tren­nung und Schei­dung sind ge­setz­lich um­fas­send ge­re­gelt und ge­ben Ih­nen Rechtssi­cher­heit und Schutz.

Bei er­ster Ehe­schlie­ßung in jun­gen Jah­ren ist der Abschluss ei­nes Ehe­ver­tra­ges da­her meist nicht er­for­der­lich, aber mög­li­cher­wei­se emp­feh­lenswert. Dies zum Bei­spiel, wenn ein Un­ter­neh­men oder Im­mo­bi­lien vor­han­den sind, die durch Gü­ter­tren­nung oder im Rah­men der Zu­ge­winn­ge­mein­schaft be­son­ders ge­schützt wer­den sollen.

 

In spä­te­ren Lebensjah­ren und, wenn es nicht die er­ste Ehe­schlie­ßung ist, soll­te vorher be­son­ders ge­prüft wer­den, ob der Ab­schluss ei­nes Ehe­ver­tra­ges angeraten ist. Die ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen zum nach­ehe­li­chen Un­ter­halt, zur Zugewinngemeinschaft und zum Aus­gleich der Ren­ten­an­wart­schaf­ten pas­sen in die­ser Le­bens­pha­se viel­leicht nicht mehr.

 

Ge­ra­de, weil ich ei­ne er­fah­re­ne und ver­sier­te Schei­dungs­an­wäl­tin bin, kann ich Sie be­son­ders gut auch vor ei­ner Ehe­schlie­ßung und wäh­rend der Ehe um­fas­send im Hin­blick auf den In­halt und den Ab­schluss ei­nes Ehe­ver­tra­ges be­ra­ten und ver­tre­ten.