
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein weites Feld.
Ich bin versierte Scheidungsanwältin.
Ich kümmere mich um Ehegatten, die von Trennung und Scheidung betroffen sind.
Kommen Sie möglichst frühzeitig zu einem ersten Beratungsgespräch zu mir.
Wir besprechen ausführlich Ihre persönliche Situation und Ihre Sorgen und Probleme. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die Trennungs- und Scheidungsfolgen und ich erkläre Ihnen die rechtlichen Grundlagen und Zusammenhänge verständlich und umfassend. Ich nehme Ihnen Ihre Sorgen ab und erläutere Ihnen, wie die Probleme gelöst werden.
Durch die Trennungszeit und das Scheidungsverfahren führe ich Sie bis alles gut geregelt und vollständig abgeschlossen ist. Ich bin immer auf und an Ihrer Seite und setze mich für Ihre Interessen mit hoher Kompetenz und Durchsetzungskraft ein.
Trennung und Scheidung sind Lebensphasen, die für Sie und Ihre Familie zu großen persönlichen und finanziellen Veränderungen führen.
Bei Unterhaltsansprüchen, bei der Vermögensauseinandersetzung und bei den Renten- oder Pensionsansprüchen geht es um Ihre wirtschaftlichen Grundlagen für die Zukunft! Dies auch, wenn Trennung und Scheidung einvernehmlich erfolgen. Anwaltliche Beratung und Vertretung bedeutet nicht „Streit“, sondern Sicherheit und Schutz, denn häufig bestehen ganz erhebliche rechtliche Missverständnisse und Fehlvorstellungen.
Ich möchte, dass Sie genau Bescheid wissen, was Ihnen zusteht oder was Sie leisten müssen, worauf Sie im Einzelnen verzichten, was Sie im Gegenzug erhalten und was Ihnen an Belastungen erspart bleibt, wenn Sie einer gütlichen Vereinbarung, einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung zustimmen. Bitte kommen Sie vor einer verbindlichen Einigung und insbesondere vor einer notariellen Beurkundung zu mir, damit ich die Regelungen prüfen und Sie beraten kann. Nach einer Beurkundung lässt sich kaum noch etwas korrigieren.
Bei Trennung und Scheidung ist vieles zu bedenken und zu regeln:
Bei welchem Elternteil bleiben die minderjährigen Kinder und wie wird das Umgangsrecht des anderen Elternteils geregelt? Kommt ein Wechselmodell in Betracht, so dass die Kinder abwechselnd in beiden Haushalten leben? Welche Regelungen zur elterlichen Sorge sind möglich?
Es müssen zwei Haushalte finanziert werden. Welcher Ehegatte bleibt in der Ehewohnung? Muss sie gekündigt bzw. verkauft werden und wenn ja, wann? Die Haushaltsgegenstände sind hälftig zu teilen. Was macht man, wenn es einvernehmlich nicht klappt?
In welcher Höhe berechnen sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt? Wie können Unterhaltsansprüche durchgesetzt bzw. ganz oder teilweise abgewehrt werden?
Was bedeutet Zugewinngemeinschaft eigentlich und wie berechnet sich der Zugewinnausgleich? Wie wird das Miteigentum an Immobilien und anderen Vermögensgegenständen auseinandergesetzt? Wie regelt man die Begleichung von gemeinschaftlichen Schulden?
Wie funktioniert der Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenansprüche und kann man von dem gesetzlichen Versorgungsausgleich abweichen, ihn ganz ausschließen oder abändernde Vereinbarungen dazu treffen?
Das Gedankenkarussell kann kräftig Fahrt aufnehmen. Neben allen anderen Anforderungen an Sie durch Berufstätigkeit und Familie können Sorgen und Ängste überhand nehmen. Das muss nicht sein! Lassen Sie sich von mir beraten und vertreten, damit Sie Kraft und Zuversicht gewinnen und zur Ruhe kommen können, weil alles in guten Händen ist.
Die mit der Ehe und der Familiengründung zusammenhängenden Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen während der Ehe und im Fall von Trennung und Scheidung sind gesetzlich umfassend geregelt und geben Ihnen Rechtssicherheit und Schutz.
Bei erster Eheschließung in jungen Jahren ist der Abschluss eines Ehevertrages daher meist nicht erforderlich, aber möglicherweise empfehlenswert. Dies zum Beispiel, wenn ein Unternehmen oder Immobilien vorhanden sind, die durch Gütertrennung oder im Rahmen der Zugewinngemeinschaft besonders geschützt werden sollen.
In späteren Lebensjahren und, wenn es nicht die erste Eheschließung ist, sollte vorher besonders geprüft werden, ob der Abschluss eines Ehevertrages angeraten ist. Die gesetzlichen Regelungen zum nachehelichen Unterhalt, zur Zugewinngemeinschaft und zum Ausgleich der Rentenanwartschaften passen in dieser Lebensphase vielleicht nicht mehr.
Gerade, weil ich eine erfahrene und versierte Scheidungsanwältin bin, kann ich Sie besonders gut auch vor einer Eheschließung und während der Ehe umfassend im Hinblick auf den Inhalt und den Abschluss eines Ehevertrages beraten und vertreten.